Hamburger Staatsanwaltschaft Beantragt Strafbefehle Wegen Koran Verbrennung

Ist das Verbrennen des Korans ein Straftatbestand oder Meinungsfreiheit? Damit musste sich nach WELT-Informationen nun die Hamburger Staatsanwaltschaft in einem Fall befassen. Das Ermittlungsergebnis sei „kein Bekenntnis pro Iran, sondern eine strafrechtliche Entscheidung“.

​Ist das Verbrennen des Korans ein Straftatbestand oder Meinungsfreiheit? Damit musste sich nach WELT-Informationen nun die Hamburger Staatsanwaltschaft in einem Fall befassen. Das Ermittlungsergebnis sei „kein Bekenntnis pro Iran, sondern eine strafrechtliche Entscheidung“. 

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