Hessischer Verwaltungsgerichtshof Erlaubt Parole „from The River To The Sea“

Die Stadt Frankfurt am Main wollte Demonstranten die Verwendung der antiisraelischen Parole „From the river to the sea – Palestine will be free!“ untersagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält das für rechtswidrig. Die Parole sei nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt.

​Die Stadt Frankfurt am Main wollte Demonstranten die Verwendung der antiisraelischen Parole „From the river to the sea – Palestine will be free!“ untersagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält das für rechtswidrig. Die Parole sei nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt. 

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