Das Bundesverfassungsgericht stärkt in seiner jüngsten Entscheidung die Rechte von leiblichen Vätern: „Das heißt, dass in Zukunft ein Kind möglicherweise mehr als zwei Elternteile haben kann – nämlich den rechtlichen Vater und den biologischen Vater“, erklärt Anne Hesse, Fachanwältin für Familienrecht bei WELT TV.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt in seiner jüngsten Entscheidung die Rechte von leiblichen Vätern: „Das heißt, dass in Zukunft ein Kind möglicherweise mehr als zwei Elternteile haben kann – nämlich den rechtlichen Vater und den biologischen Vater“, erklärt Anne Hesse, Fachanwältin für Familienrecht bei WELT TV.