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Der Rat der EU habe keine hinreichenden Belege für die Aufnahme von Michail Fridman und Pjotr Awen in die Sanktionsliste vorgelegt, argumentieren die Richter. Noch bleiben die Geschäftsleute jedoch darauf.

​Der Rat der EU habe keine hinreichenden Belege für die Aufnahme von Michail Fridman und Pjotr Awen in die Sanktionsliste vorgelegt, argumentieren die Richter. Noch bleiben die Geschäftsleute jedoch darauf. 

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